Radon am Arbeitsplatz
An Arbeitsplätzen kommen grundsätzlich die Methoden der Raumluftmessung zum Einsatz. Besondere Anforderungen an die
Messstelle liegen jedoch an Arbeitsplätzen vor, die aufgrund StrlSchG §121 in einem behördlich ausgewiesenen
Radonvorsorgegebiet liegen und eine Messpflicht besteht. Die Messpflicht besteht in Räumen im Erd- oder Kellergeschoss eines
Gebäudes und gilt nur dann als erfüllt, wenn die Messungen mit Messgeräten einer vom Bundesamt für Strahlenschutz “anerkannten
Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen nach §155 Abs. 4
Strahlenschutzverordnung“ über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt wurden. Eine Übersicht über die bisher ausgewiesenen
Radonvorsorgegebiete ist auf den Internetseiten des BfS hinterlegt (www.bfs.de).
Wir führen Messungen von Radon in der Raumluft als anerkannte Stelle nach §155 Abs. 4 StrlSchV durch und beraten in Bezug auf
die weitere Vorgehensweise.
=> siehe Radon-Check Arbeitsplatz
In manchen Fällen kann es ratsam sein, im Vorfeld einer Jahresmessung eine Übersichtsmessung über wenige Tage oder Wochen
an ausgewählten Messpunkten vorzunehmen, um eine Überschreitungswahrscheinlichkeit des gesetzlich festgelegten
Referenzwertes (derzeit 300 Bq/m³ nach StrlSchG) abschätzen zu können. Bei Überschreitungen im Jahresmittel müssen am
Arbeitsplatz Maßnahmen zur Reduzierung getroffen werden. Hinweis: Der Referenzwert für den Arbeitsplatz gilt überall, auch
außerhalb der behördlich ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete. Anschließend muss eine erneute Bewertungsmessung vorgelegt
werden. Bei wiederholter Überschreitung des Referenzwertes muss der Arbeitsplatz strahlenschutztrechtlich überwacht werden
(Dosisberechnung etc.).
Liegen Überschreitungen vor, können mit weiterführenden radondiagnostischen Methoden die richtigen Maßnahmen zur Reduzierung
der Raumluftkonzentrationen wie geplant werden. Bei der Sanierung kommen Methoden der Lüftung, Abdichtung und Absaugung
(Radonsauger, Radonbrunnen) in Frage. Eine Arbeitsgruppe der WTA erarbeitet derzeit ein Merkblatt zu Radon im Gebäudebestand.
=> siehe Radon-Check Rn50-Test und Quellensuche
Zusätzlich kann es ratsam sein, im Vorfeld eines Bauvorhabens das tatsächlich vorliegende geogene Radonpotential auf dem
Baufeld untersuchen zu lassen. Auch außerhalb von bekannten und behördlich festgelegten Radonvorsorgegebieten können
aufgrund der lokalen Geologie kleinräumige Gebiete mit hohem Radonpotential und hohen Bodengaskonzentrationen vorliegen.
Beim Neubau können daher ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen zum Radonschutz Probleme auftreten, die ggf. auch zu
Referenzwertüberschreitungen führen.
=> siehe Radon-Check Bodenluft
© Dr. Thomas Haumann 03/2021